Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Delta Operations GmbH
1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur ist berechtigt, zur Durchführung des Umzugs einen weiteren Frachtführer einzusetzen.
2. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur erfüllt seine vertraglichen Pflichten mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen oder Aufwendungen sowie nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs durch den Absender.
3. Sammeltransport
Der Umzug kann im Sammeltransport erfolgen.
4. Trinkgelder
Trinkgelder können nicht mit Forderungen des Möbelspediteurs verrechnet werden.
5. Erstattung der Umzugskosten
Hat der Absender gegenüber einer Behörde oder einem Arbeitgeber Anspruch auf Umzugskostenvergütung, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Vergütung – abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen – direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
6. Transportsicherung
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, TV-, HiFi- oder EDV-Geräten) fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet, diese Sicherung zu überprüfen.
7. Elektro- und Installationsarbeiten
Sofern nicht anders vereinbart, sind Mitarbeiter des Möbelspediteurs nicht berechtigt, Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstige Installationsarbeiten vorzunehmen.
8. Handwerkervermittlung
Bei der Vermittlung zusätzlicher Handwerker haftet der Möbelspediteur ausschließlich für die sorgfältige Auswahl.
9. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist nur mit fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
10. Abtretung
Auf Verlangen des Ersatzberechtigten ist der Möbelspediteur verpflichtet, die ihm aus einem abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an diesen abzutreten.
11. Missverständnisse
Für Missverständnisse aufgrund nicht schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen oder Mitteilungen des Absenders oder gegenüber nicht bevollmächtigten Mitarbeitern haftet der Möbelspediteur nicht.
12. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsguts hat der Absender zu prüfen, dass keine Gegenstände versehentlich mitgenommen oder zurückgelassen wurden.
13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Bei Inlandstransporten ist das Entgelt vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung in bar oder in gleichwertigen Zahlungsmitteln zu entrichten.
Barauslagen in Fremdwährung sind nach dem berechneten Wechselkurs zu begleichen.
Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, darf der Möbelspediteur das Umzugsgut zurückhalten oder auf Kosten des Absenders einlagern. § 419 HGB gilt entsprechend.
14. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
Für Kündigung oder Rücktritt gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 415 HGB sowie §§ 346 ff. BGB.
15. Lagervertrag
Bei Lagerleistungen gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Sie werden dem Absender auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
16. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten aus dem Vertrag sowie aus damit zusammenhängenden Rechtsgründen ist ausschließlich das Gericht am Sitz der beauftragten Niederlassung des Möbelspediteurs zuständig.
Bei Nicht-Vollkaufleuten gilt diese ausschließliche Zuständigkeit nur, wenn der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
17. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.